Meine Tätigkeit als Wahlarzt begründet auf Ihrem Recht, sich den Arzt oder die Ärztin Ihres Vertrauens frei auszuwählen. Für eine Vorstellung in meiner Ordination benötigen Sie keine Überweisung bzw. Bewilligung von anderer Seite.

Für meine Tätigkeit als Wahlarzt stelle ich stets eine Honorarnote, welche Sie zwecks Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

In der Regel erstattet die Krankenkasse 80% des Betrages den eine Vertragsärztin oder ein Vertragsarzt für dieselbe Leistung erhalten hätte. Je nach erbrachter Leistung kann dieser Betrag variieren.

 

Ihre Vorteile:

  • Freie Arztwahl
  • Flexible und rasche Terminvergabe
  • Ich nehme mir ausreichend Zeit um auf Ihre Bedürfnisse individuell einzugehen
  • Diskretion - niemand muß von Ihrer Behandlung erfahren